§ 13b BauGB ist europarechtswidrig

Das Bundesverwaltungsgericht hat § 13b BauGB, nach dem für bestimmte Planungen ein beschleunigtes Verfahren u.a. ohne Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden könne, für europarechtswidrig erklärt (vgl. https://www.lb-naturschutz-nrw.de/news/13-b-des-baugesetzbuches-ist-europarechtswidrig.html).

Eine Erläuterung zum Verfahren nach § 13b BauGB findet sich hier: https://www.lb-naturschutz-nrw.de/fachthemen/bauleitplanung/was-ist-die-bauleitplanung/sonderformen-von-bebauungsplaenen-und-bauleitplanverfahren.html